Standesregeln

Endet ein Leben, ist es nicht vorbei. Menschen leben weiter in Gefühlen, Vorstellungen, Erlebnissen und Erinnerungen. Für Lebenspartner, Freundinnen und Angehörige.
Ein Grabmal ist etwas sehr Persönliches, etwas sehr Individuelles. Es spiegelt den einen besonderen Menschen, mit dem über den Tod hinaus in stiller Verbundenheit kommuniziert werden kann.
Wir Schweizer Bildhauerinnen und Steinmetze haben uns freiwillig hohe ethische Grundsätze auferlegt. Weil wir dem Tod und der Trauer grossen Respekt entgegenbringen. Für uns stehen die Menschen im Vordergrund und nicht das schnelle Geschäft.
Deshalb machen wir keine austauschbaren Grabzeichen. Wir gestalten mit Ihrer Hilfe ein ganz persönliches Grabmal, das eine unverwechselbare Verbindung zwischen den Lebenden und dem Verstorbenen schafft.
Wenn Sie mehr über unsere Arbeit erfahren möchten, stellen wir Ihnen gerne kostenlos unsere Broschüre «Ein Zeichen setzen. Für einen Menschen.» zu. «Ein Zeichen setzen für einen Menschen» kann beim Sekretariat VSBS bestellt oder direkt heruntergeladen werden.

Die VSBS-Mitglieder verpflichten sich zur pietätvollen Zurückhaltung gegenüber den betroffenen Angehörigen. Während dreissig Tagen nach dem Todestag enthalten sich die VSBS-Mitglieder aktiver * Werbung und verschicken weder eigene Kontaktunterlagen noch solche des Verbandes. Die VSBS-Mitglieder enthalten sich jeder Art unlauteren Wettbewerbs und respektieren die urheberrechtlichen Bestimmungen. Hausbesuche sind nicht zulässig, ausser die VSBS-Mitglieder werden durch die Trauerfamilie ausdrücklich darum ersucht. Jedes Mitglied verpflichtet seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Vertragspartner und Vertragspartnerinnen, sich in ihrem Verantwortungsbereich entsprechend den Standesregeln zu verhalten.

* Definition aktive und passive Werbung

Aktive Werbung:
Kontaktaufnahme per Post, Mail, Telefon, oder persönlich, Hausbesuche.

Passive Werbung:
Eigene Webseite, Links auf Webseiten von Bestattern usw., Inserate in Zeitungen, Unterlagen, die bei Gemeindebehörden oder Bestattungsinstituten aufliegen, Grabmal-Ausstellungen bei Friedhöfen oder in Ateliers. Schaukästen.

Die VSBS-Mitglieder respektieren die freie Wahl des Bildhauers/der Bildhauerin, Steinmetz/Steinmetzin durch die Hinterbliebenen. Die persönliche Beratung und die gemeinsame Ausarbeitung des Grabmals mit den Angehörigen sollen als wichtiger Bestandteil der Trauerarbeit verstanden werden. Die aus den Gesprächen mit der Kundschaft gewonnenen Informationen sind vertraulich zu behandeln.

Die VSBS-Mitglieder verpflichten sich zur Unterbreitung vollständiger Offerten nach den Qualitätsanforderungen des VSBS. Den Wünschen der Hinterbliebenen soll durch Gestaltung eigener, individueller Entwürfe entsprochen werden. Die VSBS-Mitglieder verpflichten sich durch regelmässige Weiterbildung um einen hohen Standard handwerklicher Qualitätsarbeit. Um bei der Wahl des Steins frei zu bleiben, verzichten die VSBS-Mitglieder auf kommerzielle Abhängigkeiten von Lieferanten.

Der VSBS setzt seine Kommission zur Überwachung der Standesregeln ein. Allfällige Klagen zuhanden der Kommission sind schriftlich und begründet zu richten an: Verband Schweizer Bildhauer und Steinmetze Geschäftsstelle, Neuguetweg 4a, 8630 Rüti, Tel. 055 241 25 01, vsbs@vsbs.ch

Bestellung Broschüre «Ein Zeichen setzen»

Ja, bitte senden Sie mir die Broschüre «Ein Zeichen setzen».
Preis für Mitglieder Franken 1.– pro Exemplar.
Je nach Lieferumfang wird ein Verpackungszuschlag verrechnet.